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304/2004
Stand: 08.12.2004
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Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen nicht widersprechen

Bildung und Forschung/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll der Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen aus Mitteln des europäischen Forschungsrahmenprogramms nicht widersprechen, sofern bedeutende Forschungsziele zur Entwicklung von Therapien gegen schwere Krankheiten die Forschung rechtfertigen. Dies geht aus einem Antrag (15/4430) der FDP-Fraktion hervor. Die Liberalen heben in diesem Zusammenhang hervor, dass alternative Forschungsmethoden nicht angewandt werden könnten, der Datenschutz gewahrt werde und die nationalen Gesetze davon unberührt blieben. Weiterhin verlangt die Fraktion, dass die Absicht der EU-Kommission, die europäischen Forschungsanstrengungen zu verdoppeln, unterstützt wird. Die Steigerung der Forschungsaufwendungen der Europäischen Union dürfe aber nur im Rahmen des bestehenden Finanzierungsschlüssels (der von einem Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens ausgeht) vorgenommen werden. Er solle insbesondere nicht dazu führen, dass nationale Forschungsanstrengungen reduziert und mit geringeren finanziellen Mitteln ausgestattet werden, so die Freien Demokraten. Die Bundesregierung müsse ihren Einfluss dahingehend geltend machen, die Kompetenz- und Entscheidungsstrukturen innerhalb der Kommission "klar und transparent" zu gestalten. Sie dürfe nicht zulassen, dass die Forschungsaktivitäten der EU zersplittert werden. Gemäß dem Grundprinzip der Subsidiarität müssten nur diejenigen Themen Gegenstand europäischer Forschungsförderung sein, die nicht oder nicht hinreichend mit ausschließlich nationalen Mitteln und Strukturen gefördert werden könnten. Sie müsse ferner dafür sorgen, dass Entscheidungen darüber, welche herausragenden Themen innerhalb der Programme auf EU-Ebenen und in enger Kooperation der Wissenschaftseinrichtungen bearbeitet werden, autonom durch die Wissenschaft selbst vorgenommen werden, so die FDP.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_304/01
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