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316/2004
Stand: 20.12.2004
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Erweiterung der Aufgaben der Stiftung Warentest ist satzungsgemäß

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Stiftung Warentest wird ihre Prüfverfahren um Sozial- und Umweltstandards erweitern. Nach Meinung der Bundesregierung liegt diese Einbeziehung der so genannten CSR(Corporate Social Responsibility)-Kriterien in die Testarbeit im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung; eine Erweiterung der Aufgaben ist daher nicht gegeben. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (15/4473) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4268) mit. Im Übrigen sieht die Regierung wegen der Unabhängigkeit der Stiftung Warentest seit ihrer Gründung im Jahr 1964 in ständiger Praxis davon ab, die von der Stiftung bei ihren Testprojekten angewandte Methodik zu bewerten. Die Pilotprojekte (nach Angaben der Liberalen handelt sich dabei um die Produkte Lachs, Outdoorjacken und Waschmittel) hielten sich aber im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben der Stiftung und lägen daher im öffentlichen Interesse.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_316/03
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