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095/2005
Stand: 31.03.2005
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Von 445 Bundesbehörden haben 19 noch kein Controlling eingeführt

Inneres/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/WOL) 19 von 445 Bundesbehörden haben noch kein "Controlling" eingeführt. 295 Behörden seien in der Planungsphase. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (15/5111) auf eine Große Anfrage der FDP (15/3860) zu dem Ziel, größtmögliche Transparenz der Kosten, Verfahren und Vergleichbarkeit von Verwaltungsaufwand und verantwortlichem Umgang mit Steuermitteln zu erreichen. "Leitbilder" dazu sind laut Antwort bisher von 226 Behörden definiert worden. Diese Zahl berücksichtige allerdings ausschließlich Behörden, die eine programmatische Zielsetzung in Bezug auf ihre Aufgaben erarbeitet hätten. Solche "Zielvereinbarungen" seien mit 203 Behörden getroffen worden. Bei allen drei Angaben wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gründe verwiesen. Darin heißt es unter anderem, die schematische Abfrage nach der Nichteinführung einzelner Instrumente lasse außer Acht, dass Behörden auch vergleichbare Maßnahmen durchführen, die jedoch spezifische Strukturen berücksichtigen. Steuerungsinstrumente dürften nicht starr eingeführt werden, wenn Behörden kürzlich neu strukturiert oder in eine andere Organisationsform überführt worden seien oder Erfahrungen von Pilotbehörden abgewartet werden müssten. Zu Steuerungsinstrumenten wie etwa der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) heißt es, diese habe sich in den Behörden grundsätzlich bewährt. Eine Einführung dürfe aber nicht allein unter dem Gesichtspunkt verfahrensmäßiger Machbarkeit gesehen werden. Ausschlaggebend seien Steuerungsbedarf und Eignung der Instrumente hinsichtlich ihrer Anpassung auf eingeschränkte oder generelle Szenarien.

Insgesamt habe die Regierung mit dem Kabinettsbeschluss vom Juni 2004 zur "Modernisierung der Bundesverwaltung - Strategie für die zweite Phase des Regierungsprogramms Moderner Staat - Moderne Verwaltung" Schwerpunkte gesetzt. Unter diesem programmatischen Dach würden modernes Verwaltungsmanagement, Bürokratieabbau und E-Government gebündelt. Die Verbindung der Stärken dieser drei Säulen bilde ein tragfähiges Fundament auch für künftige Reformen und Innovationen in der öffentlichen Verwaltung. Diese Strategie stehe auch im Kontext mit nationalen und internationalen Erfahrungen, wonach dem New Public Management (NPM) der Reformen vom Anfang der 90er Jahre eine zu einseitige betriebswirtschaftliche Ausrichtung attestiert wurde. Die Erfahrungen auf der kommunalen Ebene und in den Ländern zeigten auch, dass weder NPM noch das neue Steuerungsmodell Allheilmittel zur Lösung von Problemen in der Verwaltung darstellten. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung des Managements seien die hergebrachten Verfahren zur Steuerung zu integrieren und anzupassen. Dazu gehöre die gesetzliche Aufgabenzuweisung, die Festlegung von Zielen in Koalitionsvereinbarungen, Regierungserklärungen und Kabinettsbeschlüssen sowie die Haushaltsaufstellungen und -durchführungen einschließlich Zielmechanismen und Wirkungskontrolle. Zu den Zahlenangaben wird ausgeführt, größere Behörden und Flächenverwaltungen seien mit der Einführung des Steuerungsinstruments "tendenziell weiter fortgeschritten". Damit sei der prozentuale Einführungsstand der Bundesverwaltung höher als die entsprechende Anzahl der Behörden. Aktuelle Informationen zur Verwaltungsmodernisierung des Bundes können laut Antwort auf der Internetseite www.staat-modern.de abgerufen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_095/01
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