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Wählen – die Wahl zum
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Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
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Das deutsche Steuerrecht ist in den letzten Jahrzehnten immer komplizierter geworden. Das liegt vor allem daran, dass mit zahlreichen Ausnahmeregelungen versucht wurde, Einzelfallgerechtigkeit herzustellen. Hier muss die Politik umsteuern, Ausnahmetatbestände und Subventionen streichen und im Gegenzug die Steuern senken.
Die rot-grüne Bundesregierung hat einen nachhaltigen Subventionsabbau eingeleitet und bereits deutlich niedrigere Steuersätze verwirklicht. Allein in diesem Jahr werden Familien, Arbeitnehmer und der Mittelstand um insgesamt 15 Milliarden Euro steuerlich entlastet. Ab dem Jahr 2005 sinkt der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz auf 42 Prozent. Das bringt eine weitere Entlastung von jährlich 6,5 Milliarden Euro. Die bisherige Gleichung Subventionsabbau gleich Steuervereinfachung gleich niedrigere Steuersätze lässt sich aber nicht unendlich fortsetzen.
Steuervereinfachung für Bürgerinnen und Bürger bedeutet in erster Linie, dass sie sich dem Formularwust der Behörden nicht hilflos ausgeliefert fühlen und das Gefühl haben, alle anderen sind schlauer und wissen mehr Steuerumgehungsmöglichkeiten in die Tat umzusetzen. Deshalb ist es notwendig, beim täglichen Umgang mit den Steuervorschriften Vereinfachung zu schaffen. Auch muss bei der Abschaffung von Steuersubventionen und Sonderregelungen darauf geachtet werden, dass dadurch nicht noch mehr Bürokratie- und Kontrollaufwand geschaffen wird. Die finanziellen Spielräume durch den sinnvollen Abbau von Steuervergünstigungen sollten deshalb vor allem genutzt werden, um den Grundfreibetrag anzuheben und um einfache und umfassende Pauschalen für alle Steuerbürger zu schaffen. Eine weitere steuerliche Nettoentlastung lässt die Lage der öffentlichen Haushalte aber in absehbarer Zeit nicht zu.