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Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge einkommensabhängig erhoben. Je geringer das Einkommen eines Versicherten, umso niedriger auch sein Beitrag. Trotzdem hat er Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen.
Diese Verbindung von Bedarfsprinzip bei der Leistungsgewährung und Leistungsfähigkeitsprinzip bei der Finanzierung findet breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Trotzdem ist man in der Gesundheitsreform von diesem Grundsatz abgewichen. Die CDU/CSU wollte es so. Vereinbart wurde, dass ab 1. Januar 2005 für alle, die ihren Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, eine einheitliche, einkommensunabhängige Pauschale gilt. Die Höhe der Pauschale sollten die Krankenkassen in diesem Herbst festlegen.
Die Koalitionsfraktionen haben sich nun dafür ausgesprochen, diesen Beschluss doch noch einmal aufzurollen. Wie sich herausgestellt hat, wäre der Einzug der Zahnersatzpauschale mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden. Zudem würde durch eine Einheitspauschale der Kassenwettbewerb in diesem Leistungsbereich weitgehend beendet. Für die einzelnen Kassen bestünde kein ausreichender Anreiz mehr, sich um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zu kümmern. Steigende Kosten und damit auch ein steigender Einheitsbeitrag wären vorprogrammiert.
Der Einkommensausgleich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung stellt sicher, dass sich alle die medizinisch notwendige Gesundheitsversorgung leisten können. Zudem ist er unbürokratisch und behindert nicht den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Wir sollten ihn auch beim Zahnersatz erhalten.
birgitt.bender@bundestag.de