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Wählen – die Wahl zum
Deutschen Bundestag:
Zur Demokratie? Bitte folgen! GLASKLAR „Wählen“
besucht eine Schülerpartei, berichtet von Olena aus der
Ukraine und bittet zur großen Lagebesprechung. Mit jeder Menge
Infos über das Wahlsystem, den Wahlkampf und Wahlen in aller
Welt. www.glasklar-bundestag.de
Politik aktiv gestalten:
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im
Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
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Schadstoffarme Fahrzeuge
Die Bundesregierung hat seit 1998 ihren
Fuhrpark um 22 Prozent auf 25.362 Fahrzeuge verringert. Sie setzt
zudem auf besonders schadstoffarme Fahrzeuge. Bei Neubeschaffungen
kämen nur Fahrzeuge in Betracht, die „strengste
Abgasanforderungen“ einhalten. Dieselfahrzeuge würden
nur noch mit Rußpartikelfilter akzeptiert. Die Regierung
verfügt über 485 Dieselfahrzeuge mit und 20.416 ohne
diesen Rußpartikelfilter. Zusätzlich habe die Regierung
4.455 Fahrzeuge in ihrem Bestand, die Otto-Kraftstoff tanken. Der
durchschnittliche Verbrauch habe voriges Jahr für
Benzinfahrzeuge bei 11,8 Litern pro 100 Kilometer und bei
Dieselfahrzeugen bei 9,3 Litern gelegen. Die Gesamtkosten der
Fuhrparks lagen 2004 bei etwa 93,8 Millionen Euro.
Drucksachen 15/5096, 15/4688
Zweiter Armuts- und
Reichtumsbericht
Der Zweite Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung liegt dem Bundestag als Unterrichtung vor. Im
Bericht heißt es, Deutschland sei zwar ein reiches Land,
dennoch seien Armut und soziale Ausgrenzung nicht nur
Randphänomene. Der 322 Seiten starke Bericht analysiert
Lebensbereiche in Deutschland unter dem Aspekt der Armut, ihrer
Ursachen und Folgen für die Gesellschaft.
Drucksache 15/5015
Verbot von
„Anscheinwaffen“
Die CDU/CSU-Fraktion möchte
Spielzeugwaffen verbieten, die echten Waffen täuschend
ähnlich sind und teilweise erhebliche Verletzungen
zufügen können. In der Begründung ihres Antrags
heißt es, mit der Novellierung des Waffenrechts sei der Besitz
von so genannten Softair-Waffen erlaubt.
Nach bisherigem Waffenrecht seien der Besitz und das Führen
von Schusswaffen, die den Anschein vollautomatischer Kriegswaffen
hervorrufen, verboten gewesen. Mit dem Wegfall dieser Bestimmungen
im neuen Waffengesetz seit April 2003 werde der Markt nun mit
Waffen im „Military-Look“
überschwemmt. Rechtlich handele es sich dabei um Spielzeug und
nicht um Kriegsgerät. Erwerb, Besitz und Führen von
Softair-Waffen sei in der
Öffentlichkeit erlaubt, wenn das Verschießen von
Plastikkügelchen im Kaliber von sechs Millimetern einen Druck
von 0,5 Joule nicht überschreitet. Das Problem sei jedoch
insbesondere das Drohpotenzial der Softair-Waffen. Die exakte Nachbildung eines
Sturmgewehrs der Bundeswehr könne zu Verwechslungen
führen – besonders auch dann, wenn sich ein Polizist
durch eine scheinbar echte Waffe bedroht fühle.
Drucksache 15/5106
Drucksachen
Die Bundestagsdrucksachen können auf den
Internetseiten des Bundestages abgerufen und heruntergeladen
werden: www.bundestag.de (Informations-Center). In gedruckter Form
erhalten Sie alle Bundestagsdrucksachen bei schriftlicher
Bestellung gegen eine vom Umfang abhängige Gebühr bei der
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Straße
192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 9 76 68-3 40 oder E-Mail:
torben.funk@bundesanzeiger.de.
Weitere Informationen unter:
www.parlamentsdrucksachen.de
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 18. April 2005