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Mai 04/1999
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NACH DEN HAUSHALTSBERATUNGEN

Der Etat für dieses Jahr soll 485,7 Milliarden DM betragen

(hh) Der Bundeshaushalt 1999 soll insgesamt 485,7 Milliarden DM betragen. Dies beschloß der Haushaltsausschuß am 22. April bei den abschließenden Beratungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushalt 1999. Für diesen Haushalt stimmten die Koalitionsfraktionen; die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, F.D.P. und PDS stimmten geschlossen dagegen.

Damit wurden gegenüber dem Regierungsentwurf von 488 Milliarden DM in den vierwöchigen Ausschußberatungen 2,3 Milliarden DM eingespart. Nach Angaben der haushaltspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen liegt der Haushalt um 1,2 Prozent über dem Etat des vergangenen Jahres. Die Nettokreditaufnahme soll auf 53,5 Milliarden DM (1998: 56,4 Milliarden DM) begrenzt werden.

Diese Verminderung der geplanten Neuverschuldung erreichten die Koalitionshaushälter, indem sie über alle Regierungsressorts hinweg in den Beratungen weitere 0,5 Prozent eingespart. Damit liege die Neuverschuldung, so die Koalition, "deutlich" unter der von der Verfassung gesetzen Grenze der Höhe der Investionsausgaben, die in diesem Jahr wie im Regierungsentwurf vorgesehen 58,2 Milliarden DM betragen sollen.

Nach Berechnungen der Opposition liegt der Etat für 1999 um 6,3 Prozent über dem Vorjahresetat, da unter anderem die Einstellung von drei sogenannten Sondervermögen (zum Beispiel: Erblastentilgungsfonds) eingerechnet werden müsse. Zudem setze der Haushalt "falsche Akzente" und kranke an einer "verfehlten Steuerpolitik". Zudem kritisierten die Oppositionfraktionen, daß bei den Ministerien und Obersten Bundesbehörden um mehr als 1.500 Stellen anwachsen solle, weil zum Beispiel über 500 Zöllner zur Kontrolle der Ökosteuer gebraucht würden.

Endgültig verabschiedet wird der Haushalt vom Parlament in der Sitzungswoche vom 3. bis 7. Mai. Für den Haushalt 2000, der vom Parlament ab September 1999 beraten wird, kündigte die Koalition drastischere Einschnitte an, da Erlöse aus Privatisierungen nicht mehr zur Verfügung stehen würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904038a
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