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Oktober 09/2000
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ÄNDERUNGEN IN DEN STEUERGESETZEN BESCHLOSSEN

DM-Beträge werden in Euro umgerechnet und geglättet

(fi) Der Bundestag hat am 12. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (14/3554) zugestimmt. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/4277) vom Vortag. Im Ausschuss hatten alle Fraktionen außer der PDS, die sich enthielt, dem Entwurf zugestimmt.

Der Ausschuss hatte den Gesetzentwurf grundsätzlich angenommen, zugleich jedoch zahlreiche Änderungen vorgeschlagen, die unter anderem Anliegen des Bundesrates waren und den Entwurf in einigen Punkten an das Steuersenkungsgesetz anpassen.

Die wichtigste Anpassung an das Steuersenkungsgesetz bezieht sich auf den Einkommensteuertarif. Sie ergibt sich daraus, dass im Regierungsentwurf zum Steuer-Euroglättungsgesetz noch von 54 Tarifstufen (Splittingtarif: 108) ausgegangen worden ist. Durch das Steuersenkungsgesetz werden die Tarifstufen und die Steuertabellen ab 2001 schrittweise abgeschafft. Die im Steuersenkungsgesetz beschlossene Stufenbildung des Einkommensteuertarifs 2002 von 36 Euro machte auch Änderungen bei dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und beim Sonderausgaben-Pauschbetrag erforderlich, da sie durch 36 teilbar sein müssen.

Der Ausschuss hatte daher vorgeschlagen, den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.026 Euro auf 1.044 Euro und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 54 Euro auf 36 Euro zu senken. CDU/CSU und die F.D.P. hatten die Absenkung beim Sonderausgaben-Pauschbetrag abgelehnt, weil ein Sachzusammenhang zwischen beiden Pauschbeträgen nicht bestehe.

Beschlossen wurde ferner, den für die Lohnsteuer-Pauschalierung maßgebenden Monatsbetrag von 630 DM auf 325 Euro festzuschreiben, um die Parallelität zwischen Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht aufrecht zu erhalten. Die Grenze für das Arbeitsentgelt der geringfügigen Beschäftigungen wird von 630 DM auf 325 Euro umgestellt.

Der Sparerfreibetrag wird nicht wie zunächst vorgesehen auf 1.534/3.068 Euro (Alleinstehende/Verheiratete), sondern auf 1.550/3.100 Euro festgesetzt. Koalition und CDU/CSU im Finanzausschuss stimmten diesem F.D.P.-Vorschlag zu, während sich die PDS enthielt. Die Union vertrat dennoch die Auffassung, dass die Umrechnung der DM-Beträge in Euro in einigen Fällen willkürlich sei. Regierung und Koalition wiesen dies zurück. Sie betonten, dass die Steuerpflichtigen durch den Gesetzentwurf um über 350 Millionen DM entlastet würden. Die PDS meinte, die Umrechnung hätte bürgerfreundlicher ausfallen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009041a
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