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06/2001
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SOZIALBEIRAT

"Verfassungsgerichtsurteil hat keine Konsequenzen für Rente"

(as) Der Sozialbeirat hält es nicht für nötig, vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Pflegeversicherung bestehende Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu ändern. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (14/6099) hervor. Dies gelte auch für die kürzlich verabschiedete Rentenreform. Das "Altersvermögensgesetz" sei nicht Teil der Sozialversicherung, erklärt der Sozialbeirat. Daher sei die Auflage, die Bedeutung des vorliegenden Urteils auch für andere Zweige der Sozialversicherung zu prüfen, für dieses Gesetz ohne Relevanz. Weiter heißt es, vieles spreche dafür, dass eine Honorierung der Kindererziehungsleistungen als zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe über das dem Leistungsfähigkeitsprinzip verpflichtete Steuer- und das Transfersystem abgewickelt werden sollte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106025b
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