English
|
Français
|
Sitemap
|
Kontakt
|
Fragen/FAQ
|
Druckversion
Suche
Wahl
Drucksachen
Sitzungskalender
Besuchen Sie uns
Pressemitteilungen
HiB-Meldungen
Web-TV
Ausschüsse
Navigation überspringen
AKTUELL
PARLAMENT
Präsidium
Ältestenrat
Plenum
Fraktionen
Ausschüsse
Kommissionen
Untersuchungs-Ausschüsse
Vermittlungsausschuss
Gemeinsamer Ausschuss
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
Kontrollgremien
Wehrbeauftragter
Interparlamentarische Gremien
Wahlen
Parlamentsfernsehen
Bundesversammlung
Bundestagswahl 2002
Informationen zur Wahl 2002
Bundestagswahl 1998
Bundestagswahl 1994
Wahltermine in Deutschland
EU-Wahltermine
Wahlergebnisse und Sitzverteilung
Rechtliche Grundlagen
Verwaltung
Rückblick in die Geschichte
Datenhandbuch
ABGEORDNETE
INFORMATIONS-CENTER
SERVICE
DIALOG
PETITIONEN
BUNDESTAGSWAHL 2005
Publikationen
Bundestag & Jugend
Ausstellungen
Architektur und Kunst
Impressum / Datenschutz
Startseite
>
PARLAMENT
>
Wahlen
>
Glossar
>
Glossar - A
>
Glossar
Wahlen
[
zurück
] [
Übersicht
]
Frei, Wahlgrundsatz
Eine Wahl ist frei, wenn von keiner Seite auf den Wähler Druck ausgeübt wird.
zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/f/f02
Seitenanfang
Druckversion
ZUM THEMA
Vollständige Wahlergebnisse finden Sie beim Bundeswahlleiter
http://www. bundeswahlleiter.de/