Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - A >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

parteilose Bewerber

Als Direktkandidaten dürfen auch Personen antreten, die nicht von Parteien unterstützt werden.

Sie benötigen dazu jedoch die Unterstützung von 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises, in dem die unabhängige Person kandidieren will.

Um aufgestellt zu werden, muss der unabhängige Kandidat auf einem gültigen Kreiswahlvorschlag als Bewerber genannt werden.

zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/p/p04
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
ZUM THEMA