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Wahlbenachrichtigung

Spätestens am Tag, bevor das Wählerverzeichnis ausgelegt wird, erhält jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, eine Postkarte, die Wahlbenachrichtigung.



Darauf befinden sich folgende Angaben:
  • Name, Vorname und Anschrift des Wahlberechtigten,
  • die Nummer des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis,
  • Wahlraum und Wahlzeit, wo der Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann,
  • die Aufforderung, zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass mitzubringen, und Hinweise zum Wahlrecht, u.a. wie man Briefwahl beantragt und dass man mit der Wahlbenachrichtigung nur im angegebenen Wahllokal wählen kann.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte unbedingt bei der zuständigen Gemeindebehörde das Wählerverzeichnis daraufhin überprüfen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w/w06
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