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Bonn-Antrag

Deutscher Bundestag Drucksache 12/814

12. Wahlperiode 19. 06. 91

Antrag der Abgeordneten Dr. Norbert Blüm, Dr. Wolfgang Bötsch, Editha Limbach, Dr. Franz Möller, Wolfgang Zeitlmann, Dr. Horst Ehmke (Bonn), Ingrid Matthäus-Maier, Gerhart Rudolf Baum, Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer, Dr. Klaus-Dieter Feige und weiterer Abgeordneter

Bundesstaatslösung für eine Aufgabenteilung zwischen der Hauptstadt Berlin, dem Parlaments- und Regierungssitz Bonn und den neuen Bundesländern

Bonn-Antrag

Der Bundestag wolle beschließen:

In dem Willen, der Einheit der Deutschen in einem zusammenwachsenden Europa zu dienen, den Aufbau der neuen Bundesländer zu fördern und noch Trennendes zu überwinden, macht der Deutsche Bundestag folgenden Vorschlag für ein Miteinander von Berlin und Bonn:

  1. Folgende Aufgabenteilung zwischen der Hauptstadt Berlin und dem Parlaments- und Regierungssitz Bonn soll durch Bundesgesetz festgelegt werden:

    - Erster Amtssitz des Bundespräsidenten wird Berlin.
    - Sitz des Deutschen Bundestages bleibt Bonn.
    - Sitz des Bundesrates wird Berlin.
    - Sitz der Bundesregierung bleibt Bonn.

    Der Bundeskanzler und weitere Mitglieder der Bundesregierung nehmen einen zusätzlichen Dienstsitz in Berlin.

  2. Die Hauptstadt Berlin repräsentiert Deutschland als Ganzes.
    In Berlin finden die Bundesversammlung und Sitzungen des Deutschen Bundestages zu besonders bedeutsamen politischen Anlässen statt. Dafür werden umgehend geeignete Arbeitsbedingungen für den Deutschen Bundestag in Berlin insbesondere durch Umbau des Reichstagsgebäudes hergestellt.

  3. Bei den künftigen Entscheidungen über Standorte von Bundeseinrichtungen ist dem bundesstaatlichen Aufbau Deutschlands verstärkt Rechnung zu tragen.
    Die Bundestagspräsidentin wird gebeten, eine Kommission aus Vertretern aller Verfassungsorgane, der Länder und der obersten Bundesbehörden zu berufen. Diese Kommission soll - als unabhängige Föderalismuskommission - Vorschläge zur Verteilung nationaler und internationaler Institutionen erarbeiten, die der Stärkung des Föderalismus in Deutschland dienen sollen.
    In jedem der fünf neuen Länder sollen mindestens fünf Bundeseinrichtungen angesiedelt werden, darunter mindestens eine Bundesoberbehörde. Neue Bundeseinrichtungen sollen so lange ausnahmslos in den neuen Ländern angesiedelt werden, bis eine angemessene Verteilung auf alle Länder erreicht ist.

  4. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Berlin sollen einen die finanziellen Sonderbelastungen Berlins absichernden 'Hauptstadtvertrag' schließen, damit Berlin seine Hauptstadtaufgaben erfüllen kann. In diesem Vertrag ist auch eine Regelung über die Kosten zu treffen, die Berlin als Hauptstadt beispielsweise durch die Erhaltung und Pflege von kulturellen Einrichtungen und Baudenkmälern entstehen.
    Darüber hinaus soll Berlin auch in Zukunft wie die fünf neuen Länder Finanzhilfen des Bundes zur Überwindung der Folgen der jahrzehntelangen Teilung erhalten. Ein wichtiger Beitrag dazu ist der schnelle Aufbau und Ausbau leistungsfähiger Ost-West-Verkehrsverbindungen.

    Bonn, den 19. Juni 1991

Dr. Norbert Blüm
Dr. Wolfgang Bötsch
Editha Limbach
Dr. Franz Möller
Wolfgang Zeitlmann
Dr. Horst Ehmke (Bonn)
Ingrid Matthäus-Maier
Gerhart Rudolf Baum
Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer
Dr. Klaus-Dieter Feige
Dr. Wolf Bauer
Renate Blank
Hans Martin Bury
Rudolf Dreßler
Dr. Kurt Faltlhauser
Dr. Olaf Feldmann
Lothar Fischer (Homburg)
Herbert Frankenhauser
Anke Fuchs (Köln)
Norbert Geis
Dr. Wolfgang Götzer
Achim Großmann
Klaus Hasenfratz
Dr. h. c. Adolf Herkenrath
Peter Hintze
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Karin Jeltsch
Michael Jung (Limburg)
Dr. Harald Kahl
Bartholomäus Kalb
Peter Keller
Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz)
Fritz Rudolf Körper
Eva-Maria Kors
Franz Heinrich Krey
Horst Kubatschka
Uwe Lambinus
Eduard Lintner
Uwe Lühr
Ursula Männle
Wolfgang Meckelburg
Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop)
Franz Müntefering
Eduard Oswald
Horst Peter (Kassel)
Dr. Martin Pfaff
Dr. Friedbert Pflüger
Dr. Hermann Pohler
Dr. Albert Probst
Dr. Bernd Protzner
Rudolf Purps
Hans Raidel
Dr. Norbert Rieder
Ingrid Roitzsch (Quickborn)
Wolfgang Roth
Harald B. Schäfer (Offenburg)
Gerhard Scheu
Günter Schluckebier
Ursula Schmidt (Aachen)
Regina Schmidt-Zadel
Dr. Harald Schreiber
Clemens Schwalbe
Stefan Schwarz
Dr. Sigrid Semper
Ludwig Stiegler
Hans Georg Wagner
Ralf Walter (Cochem)
Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen)
Herbert Werner (Ulm)
Hildegard Wester
Gudrun Weyel
Dr. Fritz Wittmann
Simon Wittmann (Tännesberg)
Wolfgang Zöller


Quelle: http://www.bundestag.de/bau_kunst/berlin/debatte/bd_antr1
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