GESETZ ZUM SCHUTZ VOR DISKRIMINIERUNG GEPLANT (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Neben der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts plant die Bundesregierung ein Anti-Diskriminierungsgesetz, das Schutz vor ungerechtfertigter Benachteiligung wegen Herkunft, Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit bieten soll. Wie aus ihrer Antwort (14/735) auf eine Kleine Anfrage (14/633) der PDS hervorgeht, enthalte der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Auftrag, eine solche Initiative zu ergreifen. In diesem Zusammenhang sei auch zu prüfen, ob bestehende unterschiedliche Regelungen für Deutsche und Ausländer aufgehoben werden können.
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61
91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael
Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller