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122/1999
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ERRICHTUNG EINES DENKMALS FÜR DIE ERMORDETEN JUDEN IN BERLIN BEFÜRWORTET

Bonn: (hib) ku- "Die Bundesrepublik Deutschland errichtet in Berlin ein Denkmal für die ermordeten Juden Europas". Das hat der Ausschuß für Kultur und Medien am Mittwoch abend auf der Grundlage eines der parlamentarischen Anträge zum Mahnmalbau (14/943) bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion beschlossen. Der Ausschuß befürwortete einstimmig, daß das Denkmal "auf dem bisher dafür vorgesehenen Ort in der Mitte Berlins - in den Ministergärten" gebaut wird. Ebenfalls einstimmig bekundete er die Absicht, mit dem Denkmal die ermordeten Opfer zu ehren, die "Erinnerung an ein unvorstellbares Ereignis der deutschen Geschichte" wachzuhalten und "alle künftigen Generationen" zu mahnen, "nie wieder die Menschenrechte anzutasten, den demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz zu wahren und jeder Diktatur und Gewaltherrschaft zu widerstehen". Es wird hervorgehoben, daß dieses Denkmal die authentischen Stätten des Terrors nicht ersetzen könne. Es soll als zentraler Ort der Erinnerung und Mahnung mit den anderen Gedenkstätten in Verbindung sein.

CDU/CSU und F.D.P. wollten zudem darauf hinweisen, daß die Wirkung und Wahrnehmung der anderen Stätten durch das Denkmal nicht verdrängt werden dürfe. Dem widersprach die Koalition: Die Aufnahme einer solchen Feststellung erzeuge erst eine Vermutung, die nicht gegeben sei, um dann davor zu warnen. Die Union konnte sich auch nicht mit der Forderung durchsetzen, daß das Mahnmal auch den übrigen Opfern der nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewidmet werden sollte. Die Opposition rügte darüber hinaus das gesamte Abstimmungsverfahren, das dem Ereignis nicht angemessen sei. Die Koalition habe das bisherige Bestreben, dem Bundestag auf breiter Grundlage abstimmungsfähige Alternativen vorzulegen, zugunsten parteipolitischer Überlegungen aufgegeben, kritisierten die Abgeordneten. Das wäre kein guter Start für das Denkmal, so die Argumentation.

SPD und Bündnisgrüne verteidigten das Abstimmungsverfahren. Es überlasse dem Bundestag die Möglichkeit, sich für den zweiten Stelenentwurf von Peter Eisenman mit Ergänzungen für Informationen oder für ein Mahnmal mit ausdrücklicher Mahnung und einem Mordverbot zu entscheiden. Der Ausschuß habe die Aufgabe gehabt, aus sechs unterschiedlichen Anträgen eine Empfehlung zu formulieren, in der sich die einzelnen Anträge, sofern sie sich für den Bau einer Gedenkstätte aussprechen würden, wiederfinden könnten. Nach zehnjähriger Diskussion habe der Bundestag jetzt die Chance, den Weg für den Bau den Mahnmals zu ebnen. Die Koalitionsabgeordneten begrüßten, daß bis zur Entscheidung nicht parteitaktisch gehandelt worden sei, was ein falsches Signal gewesen wäre. Die politische Entscheidung führe zu einem würdigen Ergebnis. Um das Mahnmal in der vom Bundestag in der kommenden Woche zu entscheidenden Gestaltung zu verwirklichen, soll nach den Vorschlägen des Ausschusses eine öffentliche rechtliche Stiftung errichtet werden, in der auch Vertreter des Bundestages sein sollen. Mit dem Bau des Denkmals soll im kommenden Jahr begonnen werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912201
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