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128/1999
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LAUBSAUGER SCHADEN MENSCH UND UMWELT

Bonn: (hib) pt- Gegen den Einsatz von sogenannten Laubsaugern hat sich der Petitionsausschuß ausgesprochen. Deshalb beschloß er am Mittwoch vormittag einstimmig, eine entsprechende Petition der Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

In der zugrunde liegenden Eingabe wurde sich über die Laubsauger beschwert: Sie entwickelten zum einen erheblichen Lärm; zum anderen widerspreche das Absaugen des Laubes dem natürlichen Kreislauf der Natur, welche eine Kompostierung des gefallenen Laubes im Herbst vorsehe. Schließlich vernichteten die Laubsauger ökologisch wichtige Kleinstlebewesen.

Der Petitionsausschuß schloß sich einvernehmlich den Bedenken gegen den Einsatz der Laubsauger an. Er verwies darauf, daß der Schalleistungspegel bei Geräten mit Elektroantrieb zwischen 106 und 110 Dezibel liege und bei leistungsfähigen Luftblasgeräten mit Verbrennungsmotor sogar im Bereich von 106 bis 115 Dezibel. Dies überschreitet nach Auffassung des Petitionsausschusses die Grenzen einer bloßen Belästigung. Da bei der Anwendung der Geräte laut Gebrauchsanweisung ein Gehörschutz getragen werden soll, liege es auf der Hand, daß nicht allein lärmempfindliche Personen in der Nachbarschaft durch die Geräuschentwicklung gestört würden.

Nach der Prüfung des Ausschusses sind auch bei der ökologischen Bewertung negative Umwelteffekte beim Einsatz der Laubsauger zu erwarten. So würden die auf dem Boden und in der bodennahen Krautschicht lebenden Kleintiere aufgesaugt und mit dem Sauggut gehäckselt und damit getötet. Zudem würden Samen durch das Absaugen verloren gehen; eine Verarmung der Vegetation sei die Folge. Zudem würde der Boden der Schicht beraubt, die ihn gegen Austrocknung und Extremtemperaturen schützen sollte. Die ihn ihm lebenden Tiere würden ihre Nahrung verlieren. Bodenflora und -fauna würden verarmen, da die von ihnen bewirkte Neubildung von Humus und Nährstoffen aus dem toten Pflanzenmaterial abnehme.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9912801
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