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160/1999
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EURO-3-PKW AB 2000 NICHT MEHR FÖRDERN

Berlin: (hib/VOM-fi) Der Finanzausschuss hat am Donnerstag Nachmittag einstimmig Änderungen des Kraftfahrzeugsteuer- und des Tabaksteuergesetzes zugestimmt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (14/864) wurde umbenannt in "Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und des Tabaksteuergesetzes" und soll am 29. September in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Geplant ist, die steuerliche Förderung von Personenwagen, die bei den Schadstoffgrenzwerten die sogenannte Euro-3-Norm einhalten, Ende dieses Jahres auslaufen zu lassen. Pkw, die nach 1999 erstmals zugelassen werden, sollen nur dann noch befristet von der Steuer befreit werden, wenn sie mindestens die Schadstoffgrenzwerte der Euro-4-Norm einhalten. Die Gesetzesänderung wird erforderlich, weil die Europäische Kommission in einer Richtlinie EG-weit verbindliche Schadstoffgrenzwerte festgelegt hat. Nach dieser Richtlinie gibt es nur zwei Stufen von Schadstoffgrenzwerten, und zwar die Euro-3-Norm, die am 1. Januar 2001 verbindlich wird, und die Euro-4-Norm, die ab 2006 für die erstmalige Zulassung von Pkw verlangt wird.

Mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der PDS lehnte der Ausschuss einen Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion ab, der darauf abzielt, Fahrzeuge, die ausschließlich im Dienst der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei oder des Zollgrenzdienstes verwendet werden, von der Kfz-Steuer zu befreien. Voraussetzung dafür ist bisher, dass dies auch äußerlich erkennbar sein muß, etwa durch die Lackierung oder eine Aufschrift. Bei zivilen Einsatzfahrzeugen gelten reduzierte Anforderungen an die äußerliche Erkennbarkeit. Im Hinblick auf polizeitaktische Erfordernisse hält die Union auch diese geringere Kennzeichnung für problematisch und plädiert dafür, auf das Erfordernis der äußerlichen Erkennbarkeit zu verzichten. Die Bundesregierung argumentierte in der Sitzung, Fachleute würden diese Kennzeichnung nach wie vor für notwendig erachten. Im Übrigen würde eine solche Änderung die Steuereinnahmen der Länder tangieren. Keine Mehrheit fand ein Antrag der F.D.P.-Fraktion die Lkw-Besteuerung in den Gesetzentwurf einzubeziehen. Nach der Festlegung der Euro-3- und der Euro-4-Norm in Brüssel müsse die Gelegenheit genutzt werden, so die Liberalen, um mit der Gesetzesänderung nicht nur die Pkw, sondern auch die Lkw-Flotte in die Modernisierungsförderung einzubeziehen. Die Lkw würden gegenüber den Pkw diskriminiert und das vorhandene Schadstoffsenkungspotential nicht ausreichend ausgeschöpft. Um die Einführung schadstoffarmer Lkw zu fördern, müßte die Kfz-Steuer ab der Schadstoffklasse Euro-3 künftig auf europäisches Mindestniveau abgesenkt werden, so die Forderung der F.D.P. Dadurch könnten Investitionen in eine umweltfreundlichere Lkw-Flotte beschleunigt werden.

Die Änderung des Tabaksteuergesetzes bezieht sich auf die Verlängerung der Übergangsfrist für die ermäßigte Besteuerung von Feinschnittrollen bis zum Jahresende 2001. Die Übergangsfrist war Ende 1998 abgelaufen. Zur Begründung heißt es, dies diene dem Erhalt von Arbeitsplätzen in der deutschen Zigarettenindustrie. Andernfalls müßten diese Produkte dem höheren Steuersatz für Zigaretten unterworfen werden, was nach Regierungsansicht zu einer arbeitsplatzgefährdenden Schrumpfung des Absatzes führen würde.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9916002
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