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160/1999
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ZAHLUNGSSYSTEME GEGEN INSOLVENZRISIKO SICHERN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Zahlungssysteme, an denen verschiedene Banken beteiligt sind, sollen gegen das Insolvenzrisiko eines Teilnehmers abgesichert und diesbezügliche Abrechnungsvereinbarungen im Gebiet der Europäischen Union auf eine sichere Grundlage gestellt werden. Um dieses Ziel einer Richtlinie (98/26/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen in deutsches Recht umzusetzen, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung insolvenzrechtlicher und kreditwesenrechtlicher Vorschriften (14/1539) vorgelegt. Den Angaben zufolge ist dieses Vorhaben besonders eilbedürftig, da die Richtlinie bis Ablauf des 10. Dezembers dieses Jahres in deutsches Recht umzusetzen ist.

Ausgangspunkt für die genannte Richtlinie waren laut Regierung die im sogenannten Lamfalussy-Bericht von 1990 geschilderten Systemrisiken in Zahlungssystemen. Dabei gehe es insbesondere um die Befürchtung, die Insolvenz eines großen Kreditinstituts könne über weltweite Verflechtungen zahlreiche andere Institute mit "in den Strudel ziehen", so dass über diesen Domino-Effekt eine Krise des internationalen Bankensystems heraufbeschworen werde. Zudem sei nicht ganz eindeutig, welche Abrechnungsvereinbarungen in welchen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Diese Risiken sollen den Angaben zufolge durch die Richtlinie reduziert werden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9916004
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