Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2000 >
063/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

SCHWERMETALLANTEIL IN GETRÄNKEKÄSTEN NICHT SENKEN (VERORDNUNG)

Berlin: (hib/SAM-um) Die Grenzwerte für Schwermetalle in Getränkekästen und Obststiegen aus Kunststoff sollen nach dem Willen der Bundesregierung auch künftig oberhalb der festgelegten Margen der europäischen Verpackungsrichtlinie liegen.

Die Regierung hat diese Ausnahme in der Ersten Verordnung zur Änderung der Verpackungsrichtlinie (14/2810) beschlossen, der Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen.

Sie macht damit Gebrauch von der Ausnahmeregelung in der Verpackungsverordnung, die gemäß einer Entscheidung der Europäischen Kommission für bestimmte Verpackungen gilt, etwa Kästen und Paletten aus Kunststoff.

Keine Gefahren für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit bestehen nach Ansicht der Regierung, wenn im Kunststoff Schwermetalle enthalten sind.

Die Ausnahmeregelung sei notwendig geworden, weil sie eine Entsorgung von gebrauchten Kunststoffkästen und -paletten durch Recycling gewährleiste, die ansonsten als "überwachungsbedürftiger Abfall" beseitigt werden müssten.



Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0006301
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Sabrina Sperlich, Siegfried Wolf