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084/2000
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GEBÜHRENFREIHEIT DES HOCHSCHULSTUDIUMS SICHERN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/MAR-bf) Die Aufnahme eines neuen Paragrafen in das Hochschulrahmengesetz, der die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums bundesweit und uneingeschränkt gewährleistet, fordert die PDS-Fraktion.

Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (14/3005) vorgelegt. Damit, so die Fraktion, würden Studiengebühren in jeder Form, also auch für "Langzeitstudierende", Gebühren für Zweitstudien sowie Verwaltungs- bzw. Einschreibe- und Rückmeldegebühren, verbindlich und unbefristet ausgeschlossen.

Es sei dringender Handlungsbedarf für den Bundesgesetzgeber gegeben, um die sich abzeichnende Entwicklung einer schrittweisen Einführung von Studiengebühren in den Ländern zu unterbinden. Der von Bil-

dungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) eingeschlagene Weg, Studiengebühren über eine Vereinbarung mit den Ländern auszuschließen, führe nicht zum Erfolg, so die PDS.

In der Begründung des Gesetzentwurfs stellt die Fraktion fest, die Einführung von Studiengebühren leiste dem gegenwärtigen politischen Trend zur Privatisierung sozialer Risiken Vorschub, sei sozial ungerecht und erhöhe nicht etwa den hochschulpolitischen Einfluss von Studierenden, sondern fördere den weiteren Abbau von studentischen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten.

Die bundesweite Sicherung der Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums sei schließlich auch deshalb erforderlich, um eine unterschiedliche Entwicklung der Hochschulsysteme der Länder auf dem wichtigen Gebiet des Hochschulzugangs zu verhindern.

Sonderwege einzelner Länder in dieser Frage führten zu einer Verzerrung des Wettbewerbs. Das Gesetz solle unverzüglich in Kraft treten.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0008402
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