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155/2000
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1. Untersuchungsausschuss

HOLLWEG BEKLAGT ERHEBLICHE WIDERSPRÜCHE IM PARTEIENGESETZ

Berlin: (hib/MAR-bn) Auf erhebliche Widersprüche und Auslegungsspielräume im Parteiengesetz hat der Wirtschaftsprüfer Hendrik Hollweg am Freitagvormittag vor dem Untersuchungsausschuss Parteispenden hingewiesen.

Als Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young sei er, so Hollweg, im Frühjahr/Sommer 1998 in die Prüfung bei der CDU eingestiegen.

Spannend sei es im November 1999 geworden, als die "so genannte Schreiber-Million" durch die Presse gegangen sei.

Der CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann habe ihn daraufhin kurzfristig gebeten, zu eruieren, ob diese Million in den Kreislauf der Bundespartei eingegangen sei, erklärte Hollweg. Er habe darauf allerdings keine Hinweise gefunden

Nach den Aussagen von Horst Weyrauch und Heiner Geißler über schwarze Kassen im Ausland sei er auftragsgemäß dem Sachverhalt nachgegangen und habe im Januar den Abschlussbericht für die Jahre 1993 bis 1998 vorgelegt.

Er bedauerte, dass dieser mit geteiltem Echo aufgenommen wurde. Der Auftrag der Wirtschaftsprüfer habe sich auch auf die Jahre 1989 bis 1992 erstreckt, so Hollweg weiter.

Hier seien jedoch wegen fehlender Kontounterlagen die Erkenntnismöglichkeiten sehr eingeschränkt gewesen.

So hätten Kontobewegungen nicht nachvollzogen werden können. Auch würden die Aussagen der Beteiligten immer unkonkreter, je weiter man zurückgehe.

Hollweg sah sich nicht im Stande zu beurteilen, ob Spenden geeignet waren, politische Entscheidungen zu beeinflussen.

Er habe auch keine Dokumente gefunden, die auf Siemens-Spenden hindeuten, oder aus denen ersichtlich wäre, wer Kenntnis über solche Spenden hatte.

Klar stellte Hollweg fest, dass die Pflicht zur Offenlegung der Finanzen nach dem Parteiengesetz verletzt worden sei.

Zur Auflösung des schwarzen Kontos Norfolk-Stiftung in der Schweiz befragt, erklärte er, er könne nicht beurteilen, ob es geteilt worden sei.

Zwar gebe es eine Auszahlung in der Größenordnung von 1,5 Millionen DM, aber keinen Nachweis darüber, an wen das Geld geflossen sei.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0015501
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