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157/2000
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KUNSTMARKT FAIRE WETTBEWERBSPOSITION VERSCHAFFEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Um dem deutschen Kunstmarkt eine faire Wettbewerbsposition in Europa zu sichern, verlangt die F.D.P.-Fraktion, eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union umgehend und ohne Übergangsfristen in nationales Recht umzusetzen.

Dazu müsse das Urheberrechtsgesetz entsprechend geändert werden, erklären die Liberalen in einem dazu von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (14/3555).

Sie erläutern, geltendes Recht sehe vor, dass Galerien, Kunsthändler und Auktionshäuser bei Wiederverkäufen von ab 1900 entstandenen Kunstwerken fünf Prozent des Verkaufserlöses an den Künstler oder dessen Erben bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers zahlen müssten.

Europaweit kenne nur noch Schweden eine derartige gesetzliche Regelung. Der sich daraus ergebende Wettbewerbsnachteil habe dazu geführt, dass 80 Prozent des gesamten Kunsthandels innerhalb der EU-Staaten in London abgewickelt würde.

Mit der im vergangenen März verabschiedeten Richtlinie aus Brüssel sei nunmehr beabsichtigt, bestehende Wettbewerbsungleichheiten zu beseitigen.

Den Freien Demokraten zufolge machen aber die vorgesehenen langen Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren aus dem Harmonisierungsbeschluss ein "stumpfes Schwert".

Der gegenwärtige, den Kunstmarkt in Deutschland benachteiligende Rechtszustand bleibe damit aufrechterhalten. Dem wolle man durch die vorgelegte Initiative abhelfen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0015703
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