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169/2000
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Sportausschuss

BEGRENZUNG DER AMTSZEIT FÜR MITGLIEDER DES IOC AUF ACHT JAHRE

Berlin: (hib/SAM-sp) Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat "erste Maßnahmen" zur Begrenzung der Amtsdauer auf den Weg gebracht.

Mitglieder sollen künftig acht Jahre im Amt sein bei einmaliger Wiederwählbarkeit, erklärte das deutsche IOC-Mitglied Thomas Bach am Mittwochnachmittag vor dem Sportausschuss.

Weitere Reformmaßnahmen innerhalb des Komitees beträfen auch die in die Kritik geratene mangelnde finanzielle Transparenz.

Das IOC habe beschlossen, künftig seine Jahresberichte zu veröffentlichen, damit die Öffentlichkeit anhand der Zahlen überprüfen könne, wieviel Mittel den Organisationskomitees zur Verfügung gestellt würden.

Ebenfalls eine Neuerung für das IOC sei die Anti-Doping-Agentur, die 50 Prozent ihrer Sitze für politische Organisationen bereitgestellt habe.

Sie sei "ziemlich schnell" gegründet worden und zu ihrer Vorfinanzierung wolle das IOC einen "Blankoscheck" ausstellen.

5,5 Millionen US Dollar (11,49 Millionen DM) seien beim IOC bereits angefordert, informierte das IOC-Mitglied weiter.

Auch die EU habe signalisiert, sich an der Finanzierung eines Forschungsprojektes der Anti-Doping-Agentur zu beteiligen.

Bach äußerte die Hoffnung, dass gerade bei den Testverfahren künftig neue Methoden geprüft würden, damit "wir von den Urinproben wegkommen" und eine längerfristige Überprüfung der Sportlerinnen und Sportler gewährleistet werden könne.

Bereits heute koste eine Urinprobe zwischen 400 und 600 US Dollar (zwischen 836 und 1254 DM). Die Anti-Doping-Agentur habe etwa 2000 zusätzliche Kontrollen vor Sydney eingeplant, auch Trainingskontrollen seien vorgesehen.

Als bemerkenswert bezeichnete Bach den Frauenanteil bei den Olympischen Spielen in Sydney. Er betrage 42 Prozent.

Das entspreche erstmals einem Gleichgewicht, wenn man berücksichtige, dass es Disziplinen wie Boxen oder Ringen bei den Frauen nicht gebe. Alle Mannschaftssportarten würden in Sydney sowohl von Männern als auch von Frauen ausgetragen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0016905
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