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223/2000
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STATISTISCHE LÜCKEN BEI DIENSTLEISTUNGEN SCHLIESSEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-fi) Die Bundesregierung will statistische Datenlücken im Dienstleistungssektor schließen.

Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Dienstleistungsstatistik und zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (14/4049) vorgelegt.

Darin sind jährliche Erhebungen von Strukturdaten mit Auskunftspflicht bei Unternehmen und Einrichtungen vorgesehen, die überwiegend Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten.

Bei den unternehmensbezogenen Dienstleistungen handelt es sich den Angaben zufolge vor allem um die Bereiche Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Grundstücks- und Wohnungswesen, Leasing, Datenverarbeitung, Forschung und Entwicklung sowie Rechts- und Wirtschaftsberatung.

Durch die Einführung einer jährlichen Dienstleistungsstatistik kann laut Regierung auf Spezialerhebungen, wie sie in der vierjährlichen, detaillierten Kostenstrukturstatistik angeordnet seien, verzichtet werden.

Diese Erhebungen sollten künftig entfallen, um Doppelbefragungen zu vermeiden, Kosten einzusparen und die Wirtschaft von statistischen Berichtspflichten zu entlasten.

Durch das Gesetz entstünden für den Bund jährliche Kosten von 1,2 Millionen DM und für die Länder von 6,1 Millionen DM.

Hinzu kämen einmalige Anlaufkosten von 1,2 Millionen DM beim Bund und 1,9 Millionen DM bei den Ländern.

Die einmaligen Kosten für die Programmierung beliefen sich bei Bund und Ländern auf 161.000 DM. Diesen Kosten stünden Einsparungen gegenüber, die sich beim Bund auf jährlich rund 1,2 Millionen DM und einmalig auf 1,3 Millionen DM beliefen.

Bei den Ländern bezifferten sich die jährlichen Einsparungen auf insgesamt 1,82 Millionen DM. Auf Bundesebene entstünden daher unter dem Strich keine zusätzlichen Kosten, so die Regierung, während bei den Ländern ein voller Kostenausgleich nicht erreicht werde.

Die jährlichen Erhebungen sollen bei höchstens 20 Prozent aller Betroffenen, das seien etwa 90.000 Unternehmen, vorgenommen werden.

Die Gesamtkosten der Wirtschaft für die Dienstleistungsstatistik gibt die Regierung mit etwa 6,3 bis 13,5 Millionen DM an. Andererseits werde die Wirtschaft durch den Wegfall anderer Erhebungen aber auch entlastet.

In seiner Stellungnahme betont der Bundesrat, die Einführung einer Dienstleistungsstatistik sei für die Länder nur akzeptabel, wenn Kostenneutralität gewährleistet sei.

Ferner will die Länderkammer auf die Ermächtigung zur Zählung im handwerksähnlichen Gewerbe nicht verzichten.

Das im Aufbau befindliche Unternehmensregister könne die Daten zum handwerksähnlichen Gewerbe zwar künftig liefern, doch sei nicht erkennbar, ob, wann und in welcher Güte die Daten aus dem Register zur Verfügung stünden.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, sie könne dem Anliegen der Kostenneutralität nicht Rechnung tragen.

Die neue Statistik müsse vor allem den Datenbedarf der Länder, des Bundes und die Informationsanforderungen der EU erfüllen.

Kostenneutralität wäre nur herstellbar, so die Regierung, wenn die Länder ihre jährlichen Nettokosten in Höhe von 4,3 Millionen DM mit vergangenen und künftigen Einsparungen verrechnen würden.

Wenn auf die Zählung im handwerksähnlichen Gewerbe nicht verzichtet werde, würden sich die Nettokosten der Einführung der Dienstleistungsstatistik um weitere 360.000 DM erhöhen.

Damit würde das Anliegen der Kostenneutralität noch schwerer zu erfüllen sein, heißt es in dem Gesetzentwurf.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0022305
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