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225/2000
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ENTLOHNUNG VON STRAFGEFANGENEN NEU REGELN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-re) Eine Neuregelung der Entlohnung von Strafgefangenen strebt die CDU/CSU an. Die Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf (14/4070) eingebraucht.

Die Union will erreichen, dass mit der Novellierung einerseits die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Pflichtarbeit im Strafvollzug als Mittel der Resozialisierung beachtet werden, andererseits aber eine überzogene Verteuerung der Gefangenenarbeit vermieden wird.

Die Abgeordneten verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1998, das die derzeitige Regelung der Gefangenenentlohnung für nicht vereinbar mit dem Resozialisierungsgebot des Grundgesetztes erklärt hatte.

Nach dem Willen der CDU/CSU soll das Arbeitsentgelt für Gefangene um 40 Prozent angehoben werden. Flankierend dazu sollten die Gefangenen statt bisher 18 künftig 24 Werktage im Jahr von der Arbeit freigestellt werden.

Diese zusätzlichen sechs Tage seien anzusparen, um den Zeitpunkt der Entlassung vorverlegen zu können.

Gefangene, für die eine Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes nicht möglich sei, sollen nach den Vorstellungen der Oppositionsfraktion als Ausgleich einen Anspruch auf zusätzliches finanzielles Arbeitsentgelt enthalten.

Häftlinge, welche grundsätzlich für Hafturlaub geeignet seien, sollten diese zusätzlichen Freistellungstage alternativ auch für zusätzlichen Urlaub in Anspruch nehmen können, so die Abgeordneten weiter.

Die Union verweist darauf, ihr Entwurf orientiere sich an einem einmütigen Beschluss der Justizministerkonferenz vom November vergangenen Jahres.

Die vorgeschlagenen Änderungen beschränkten sich auf das von Verfassung wegen gebotene Maß. Beachtet werde ebenso das Erfordernis, gerichtliche Straferkenntnisse konsequent durchzusetzen, wie die Haushaltssituation der Länder, welche die Kosten des Gefangenenarbeitsentgelts zu tragen hätten.

Dieses Entgelt stärker zu erhöhen, würde nach Ansicht der Abgeordneten die Gefangenenarbeit so verteuern, dass insbesondere viele Unternehmen, aber auch Eigenbetriebe der Justizvollanstalten nicht mehr wirtschaftlich arbeiten könnten.

Die Folge wäre ein dramatischer Anstieg der ohnehin schon bedenklich hohen Arbeitslosigkeit unter den Gefangenen.

Andererseits könne dem Urteil aus Karlsruhe auch nicht allein durch eine - dann wohl erhebliche - Haftzeitverkürzung für arbeitende Gefangene Rechnung getragen werden.

Dadurch, so die CDU/CSU, würde in unvertretbarer Weise in den Strafausspruch der Gerichte eingegriffen werden.

Die Union beziffert die Kosten für die Haushalte der Länder aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichts mit etwa 40 Millionen DM durch das höhere Entgelt für Gefangene.

Soweit es den Ländern gelingen sollte, diese Mehrkosten in Form von Preiserhöhungen auf die Auftraggeber für die Gefangenenarbeit abzuwälzen, träfen diese Mehrkosten insbesondere die mittelständische Wirtschaft als häufigsten Auftraggeber.

Zum selben Thema liegt bereits ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/3763) vor.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0022504
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