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236/2000
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F.D.P. FORDERT ANHEBUNG DER BEAMTENBEZÜGE (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/WOL-in) Die Anpassung der Bezüge für Beamte, Richter und Soldaten sowie Versorgungsempfänger des Bundes, der Länder und Gemeinden an den Tarifabschluss für den Arbeitnehmerbereich des öffentlichen Dienstes ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der F.D.P.

(14/4134). Damit soll die Entwicklung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Bund und Ländern der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden.

Durch Einmalzahlungen in Höhe von 400 DM für April bis Juli 2000, durch lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 1,8 Prozent ab 1. August 2000 und 2,2 Prozent ab dem 1. September 2001 sowie andere Maßnahmen wie den Aufbau der Versorgungsrücklage, die Erhöhung des Familienzuschlags und eine verlängerte Festschreibung von Sonderzuwendungen würden für das Jahr 2000 Aufwendungen des Bundes und der Länder in Höhe von 3,2 Milliarden DM entstehen.

Weitere 0,8 Milliarden DM ergäben sich aus den Einmalzahlungen, 0,35 Milliarden DM würde die Angleichung der Ostbesoldung an das Westniveau kosten.

Damit würden für das Jahr 2000 insgesamt 4,4 Milliarden DM und weitere 3,6 Milliarden DM für das Jahr 2001 fällig.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0023603
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