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260/2000
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WIRTSCHAFTLICHE KOMPETENZEN BLEIBEN IM FINANZMINISTERIUM (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung hält an der Verlagerung Verlagerung zentraler wirtschaftspolitischer Kompetenzen vom Bundeswirtschaftsministerium zum Bundesfinanzministerium fest.

Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4347) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. -Fraktion (14/1486).

Nach der Bundestagswahl 1998 waren nach Darstellung der Liberalen die Zuständigkeit für Grundsatzfragen, für Europa und für die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf das Finanzministerium übertragen worden.

Die Regierung stellt fest, dass es zwischen beiden Ministerien auf nationaler Ebene eine klare Aufgabenabgrenzung gebe.

Beide Minister stellten sich in ihren Aufgabengebieten den Grundsatzdiskussionen mit Unternehmensverbänden, Gewerkschaften und Forschungsinstituten.

Der Jahreswirtschaftsbericht der Regierung und der Wirtschaftsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums hätten unterschiedliche Ziele.

Im Jahreswirtschaftsbericht würden die geplante Wirtschafts- und Finanzpolitik für das laufende Jahr sowie die angestrebten Ziele vom Bundesfinanzministerium dargelegt.

Der Wirtschaftsbericht stelle dagegen die verschiedenen Aufgabenfelder des Bundeswirtschaftsministeriums in den Mittelpunkt.

Als Beispiele dafür, dass die Zuständigkeiten für die Finanzpolitik und für gesamtwirtschaftliche Fragen in einer Hand konzentriert sind, nennt die Regierung Frankreich, Italien, Kanada, Großbritannien und die USA.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0026003
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