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296/2000
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Gesundheit/Antrag

CDU/CSU WILL ARZNEI- UND HEILMITTELBUDGETS ABSCHAFFEN

Berlin: (hib/BOB) Die Arznei- und Heilmittelbudgets im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sollen nach dem Willen der CDU/CSU durch sogenannte arztgruppenspezifische Richtgrößen ersetzt werden.

In einem Antrag (14/4604) erläutert die Fraktion, dabei solle für die Vertragsärzte ein Regelleistungsvolumen mit einem vorab vereinbarten festen Punktwert eingeführt werden.

Krankenkassenverbände und Kassenärztliche Vereinigung müssten auf der Grundlage von Fallwerten und -zahlen diese arztgruppenspezifische Praxisvergütung für das Volumen der vertragsärztlichen Leistungen vereinbaren.

Dies bedeute, dass Hausärzte und die jeweiligen Facharztgruppen unterschiedliche Regelleistungsvergütungen vereinbaren könnten. Dabei sei eine Berücksichtigung besonderer Qualifikationen innerhalb der Facharztgruppen möglich.

Zur Begründung ihrer Initiative erklären die Abgeordneten, die gegenwärtigen Probleme der ambulanten medizinischen Versorgung verdeutlichten, dass die derzeit geltenden sektoralen Budgets das Ziel verfehlten, durch Ausgabenbegrenzung Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.

Die Budgets setzten keine Anreize zur wirtschaftlichen Verordnung. Vielmehr hätten Gespräche mit Patienten und Selbsthilfeorganisationen ergeben, dass die derzeitige Regelung unwirtschaftliches Verhalten fördere.

So würden wegen der Arznei- und Heilmittelbudgets Patienten vom Hausarzt zum Facharzt und von diesem ins Krankenhaus überwiesen.

Statt preiswerte Medikamente zu verordnen, würden teure Doppel- und Mehrfachuntersuchungen durchgeführt. Patienten, Selbsthilfeorganisationen und Ärzte würden darauf hinweisen, die Budgetierung führe zur Rationierung

medizinischer Leistungen. Einer Studie des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller zufolge gebe es Versorgungsdefizite bei Alzheimerkranken, Herzpatienten, an Schizophrenie Leidenden sowie bei Diabetikern.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0029603
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