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304/2000
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Menschenrechte/Antrag

UNABHÄNGIGES DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE GRÜNDEN

Berlin: (hib/BOB) Für die Gründung eines unabhängigen Deutschen Instituts für Menschenrechte haben sich SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P.

in einem Antrag (14/4801) ausgesprochen. Der Bundestag soll nach dem Willen der vier Fraktionen deshalb die Regierung auffordern, in enger Abstimmung mit Nichtregierungsorganisationen (NGO) und der Wissenschaft hierfür nötige Schritte einzuleiten.

Das Institut solle anwendungsorientiert arbeiten und das Angebot bestehender staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen ergänzen.

Den Abgeordneten zufolge soll die Einrichtung über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren sowie dazu beitragen, dass Menschenrechtsverletzungen vermieden und deren Schutz gefördert werden können.

Sie müsse in der Lage sein, eigeninitiativ und unabhängig von jedweden Vorgaben und Weisungen der Regierung und anderen öffentlichen und privaten Stellen zu handeln, so die Forderung von Sozial- und Christdemokraten sowie Bündnisgrünen und Liberalen.

Nach dem Willen der vier Fraktionen ist das Menschenrechtsinstitut in der Nähe des Berliner Regierungssitzes zu etablieren, um eine enge Zusammenarbeit mit den Ressorts, dem Parlament und den NGO zu gewährleisten.

Die festen Kosten des Instituts solle zunächst der Bund übernehmen. Spätestens nach der Aufbauphase sei zu prüfen, ob eine andere Form der Etatisierung, beispielsweise beim Bundestag, geboten sei.

Die Abgeordneten sprechen weiter von einem Finanzierungsvolumen, das in der Anfangsphase für fünf wissenschaftliche Mitarbeiter zuzüglich Sachbearbeiter und Schreibkräfte reichen soll und danach bis zu 3 Millionen DM umfassen müsse.

Hinzu solle eine Erstausstattung von 750.000 DM kommen. Einzelprojekte bedürften der Absicherung durch gesonderte nationale und internationale öffentliche und private Projektmittel.



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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0030403
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