IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Auswärtiges/Antwort
Berlin: (hib/BOB) Aktivitäten türkischer Vertretungen in der Bundesrepublik im Zusammenhang mit der Diskussion um die Anerkennung eines Völkermordes an Armeniern im Jahre 1915 sind der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt. Wie die Regierung in ihrer Antwort (14/4725) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/4488) weiter mitteilt, unterlägen die Tätigkeiten von Generalkonsulaten in Deutschland dem rechtlichen Rahmen des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen. Solange kein Verdacht vorliege, dass bei Aktivitäten der Konsulate oder ihrer Angehörigen gegen die Prinzipen dieser Übereinkunft verstoßen werde, würden solche Aktivitäten nicht gezielt beobachtet.
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