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322/2000
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ETWA ZWEI FÜNFTEL DER BERECHTIGTEN NEHMEN BAFÖG NICHT IN ANSPRUCH

Berlin: (hib/MAR) Für die Zahl der Auszubildenden, die keinen Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellen, kann "näherungsweise" eine Größenordnung von etwa zwei Fünfteln der Anspruchsberechtigten angenommen werden.

Die Zahl lasse sich jedoch auf Grund der unsicheren Datenlage nicht exakt benennen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/4994) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/4776) mit.

Dass die Förderung nicht von allen Berechtigten in Anspruch genommen werde, sei grundsätzlich "ein völlig normaler Befund" und bei allen einkommensabhängigen, auf Antrag gewährten staatlichen Sozialleistungen feststellbar.

Nach Regierungsangaben werden mit der BAföG-Reform insbesondere wegen der Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze sowie der Nichtanrechnung des Kindergeldes zusätzlich 81.000 Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen Förderung für eine qualifizierte Ausbildung erhalten.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0032201
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