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004/2001
Stand: 09.01.2001
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Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis Arbeitserlaubnis erteilen

/Arbeit und Sozialordnung/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis sollen ohne Wartezeit eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/5001) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/4818) mit. Weiter heißt es, Asylbewerbern und geduldeten Ausländern solle diese Möglichkeit ohne eine Wartezeit eröffnet werden. Bisher seien diese Gruppen gänzlich vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen gewesen. Die Wartezeit von einem Jahr werde eingeführt, um den -trotz der erfreulichen Besserungstendenzen - nach wie vor bestehenden Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen. Nach Angaben der Regierung wird mit den vorgesehenen Regelungen der besseren Arbeitsmarktlage, den rückläufigen Asylbewerberzahlen und dem sozialpolitischen Anliegen Rechnung getragen, den betroffenen Menschen die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen. Zu Gunsten traumatisierter Flüchtlinge sei vorgesehen, die Arbeitserlaubnis nach der weiter geltenden Härteregelung unabhängig von der Arbeitsmarktlage zu erteilen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_004/01
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