Kosten des Verkehrs nach dem Verursacherprinzip anlasten
Berlin: (hib/RAB) Die Kosten des Verkehrs sollen nach dem Verursacherprinzip angelastet werden. Dies bezeichnet die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/5005) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/4821) als ihr erklärtes Ziel. Damit würden die Wegekosten auf eine faire Weise angelastet, heißt es weiter. Laut Regierung ist der Weg hin zu einer Internalisierung externer Kosten des Verkehrs im Gegensatz zur reinen Wegekostenanlastung noch Neuland. Zurzeit gebe es
noch keine allgemein anerkannten Erkenntnisse über die externen Kosten aller Verkehrsträger. Die Bandbreite der bisherigen wissenschaftlichen Abschätzungen der externen Kosten sei derart erheblich, dass die Exekutive derzeit aus den vorliegenden Studien keine abschließende zusammenfassende Bewertung abgeben und deshalb hieraus auch keine Konsequenzen ziehen könne.