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019/2001
Stand: 24.01.2001
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Interessenverbände lehnen Gesetzesentwürfe zur Reform des Mietrechts ab

Rechtsausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/MAS) Sowohl der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer als auch der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen haben den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Mietrechtsreformgesetzes (14/4553) als unzureichend kritisiert. Der Deutsche Mieterbund lehnt die Initiative in der jetzigen Form ab. Dies geht aus den schriftlichen Stellungnahmen der Verbände zu einer Anhörung des Rechtsausschusses hervor, die am Mittwochnachmittag begonnen hat. Gegenstand dieses Hearings ist auch ein Gesetzentwurf der F.D.P. (14/3896).

Für den Verband der Haus- und Grundeigentümer sowie den Verband der Wohnungsunternehmen sind die Fristenverlängerungen für Mieter bei rückständigen Mietzahlungen und im Zuge von Modernisierungskosten nicht tragbar. Auch dürfe die Möglichkeit zur Kapitalkostenumlage nicht gestrichen werden, wenn gleichzeitig die Kappungsgrenze von 30 auf 20 Prozent gesenkt werde. Dagegen kritisiert der Mieterbund, dass in keinem der Entwürfe eine einheitlich dreimonatige Kündigungsfrist vorgesehen sei. Darüber hinaus stelle die Möglichkeit der vereinfachten Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung einen schweren Eingriff in ein bestehendes Mietverhältnis dar.

Laut Haus- und Grundeigentümer-Verband wird durch beide Entwürfe zudem keine Rechtsvereinfachung erreicht. So sei die Einführung des qualifizierten Mietspiegels mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Außerdem hebe dieser die Befriedungsfunktion des einfachen Mietspiegels auf, heißt es weiter. Finanzielle Veränderungen, etwa, anstelle der bezahlten Miete auch eine Bürgschaft stellen zu können, betrachtet der Verband als falsche Maßnahme. Überdies resultierten aus den unterschiedlichen Kündigungsfristen ebenfalls Ungerechtigkeiten. Für den Verband der Wohnungsunternehmen wird der faire Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter durch den Regierungsentwurf nicht mehr gewährleistet. Erfreulich sei die Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes, mit der eine Mietpreiserhöhung von 20 Prozent über der Vergleichsmiete bei Modernisierungsmaßnahmen möglich ist. Dadurch erziele die Initiative mehr Praxisgerechtigkeit.

Der Mieterbund spricht mit Blick auf den Regierungsentwurf von einem Rechtsverlust für den Mieter. So dürfe neben den unzureichenden Kündigungsfristen die verschuldensunabhängige fristlose Kündigung im Falle einer schweren Störung des Hausfriedens nicht eingeführt werden, da diese das Zusammenleben zwischen den Mietern erschweren würde. Daneben bedeute die generelle Beibehaltung von Zeitmietverträgen einen schwerwiegenden Eingriff in den Kündigungsschutz. Zu kritisieren sei gleichfalls das Aufweichen des Wirtschaftsstrafgesetzes. Dagegen begrüße der Verband prinzipiell die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels. Ebenfalls bewerte

er die Zusammenführung der seiner Meinung nach wichtigsten mietrechtlichen Vorschrifen im Bürgerlichen Gesetzbuch als positiv.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_019/03
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