Sogenannte Antifaschistische Klausel im Grundgesetz verankern
Berlin: (hib/BOB) Nach Auffassung der PDS-Fraktion fehlt im Grundgesetz (GG) eine ausdrückliche Bestimmung, wonach es verfassungswidrig ist, nationalsozialistisches Gedankengut wiederzubeleben. Die Abgeordneten treten deshalb mit einem Gesetzentwurf (14/5127) dafür ein, im Artikel 26 des GG eine sogenannte Antifaschistische Klausel zu verankern. Der erste Absatz dieser Bestimmung soll nach dem Willen der PDS künftig lauten: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, oder nationalsozialistisches Gedankengut wiederzubeleben, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."