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064/2001
Stand: 08.03.2001
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Gewalt gegen Frauen effektiver bekämpfen

/Familie/Antrag

Berlin: (hib/MAR) Die gegen Frauen ausgeübte Gewalt effektiver zu bekämpfen, ist Ziel eines Antrags (14/5455), den die PDS eingebracht hat. Frauenrechte sind Menschenrechte, erklärt die Fraktion. Gewalt gegen Frauen und Kinder sei das größte Gefährdungspotenzial für die Menschenrechte weltweit.

Nach Ansicht der PDS bedürfen die von der Bundesregierung bisher eingeleiteten oder geplanten Initiativen der Verbesserung und Ergänzung. Die Regierung soll deshalb aufgefordert werden, umfassende gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen. So sollen Berater und Beraterinnen aus der Strafverfolgung herausgenommen werden, wenn sie Frauen beraten, die sich illegal in der Bundesrepublik aufhalten. Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich soll nicht mehr nur auf dem Wege der Privatklage, sondern als Offizialdelikt verfolgt werden. Darüber hinaus sollen gesetzliche Regelungen geschaffen werden zum Schutz für Frauen vor sexualisierter Gewalt und Gewalt im häuslichen Bereich, zum Schutz von Ausländerinnen vor Gewalt sowie Änderungen zum Schutz von Frauen, die von Frauenhandel betroffen sind.

Weiter soll die Regierung in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinwirken, dass eine ausreichende und flächendeckende Finanzierung der Beratungsstellen, Notrufe und Frauenhäuser gesichert ist, sowie einen Vorschlag vorlegen, nach dem Mitarbeitern von Beratungs- und Interventionsstellen sowie Notrufen und Frauenhäusern ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt wird. Daneben fordert die PDS von der Regierung, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" einzubringen. Zum Themenbereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen liegt auch ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/5093) vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_064/05
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