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067/2001
Stand: 09.03.2001
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F.D.P.: Stromrechnungen transparent gestalten

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die F.D.P.-Fraktion tritt dafür ein, Stromrechnungen transparent zu gestalten. In einem Antrag (14/5465) fordert sie die Bundesregierung auf, durch eine Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts dafür zu sorgen, dass die Netznutzungskosten, die Kosten für Messung und Abrechnung, die Stromsteuer, die Umlagen als Folge des Kraft-Wärme-Kopplung-Vorschaltgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Kosten für Erzeugung und Vertrieb sowie die Mehrwertsteuer getrennt ausgewiesen werden.

Zur Begründung heißt es, ein Grund für den stockenden Wettbewerb sei die mangelnde Preistransparenz für die Verbraucher. Die Unternehmen würden mit Preisen und Tarifen werben, die für viele Kunden nicht nachvollziehbar seien und ihnen einen Vergleich mit Konkurrenzangeboten nicht ermöglichten. Damit falle dem privaten Verbraucher die Wahl des preisgünstigsten Anbieters und ein Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten schwer. Mangelnde Informationen und fehlender Ausweis der Einzelkosten hätten dazu geführt, dass nur drei Prozent der privaten Haushalte bisher ihren Stromlieferanten gewechselt haben, so die Liberalen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_067/07
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