Regierung soll Mehrbelastung der Sozialhilfeträger und Krankenkassen senken
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll ihren Entwurf eines Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (14/5531) überarbeiten. Dies verlangt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu der Vorlage, die wortgleich ist mit einem bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf (14/5074). Das Ziel, das Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht zusammenzufassen und weiter zu entwickeln, wird von der Länderkammer begrüßt. Die Einbindung der Träger der Sozialhilfe und Jugendhilfe in den Kreis der Rehabilitationsträger, die Beteiligung an den Servicestellen sowie der Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung unter Regressverzicht gegenüber den Unterhaltsverpflichteten führe jedoch zu weiteren Mehrbelastungen der Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger.
Diese Belastungen träfen überwiegend die Kommunen. Die erweiterten Leistungsansprüche führten zudem bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu Mehraufwendungen von mindestens 244 Millionen DM, so der Bundesrat. Diese Leistungsverbesserungen erhöhten den Druck auf das Gesundheitssystem, belasteten zusätzlich die Budgets und stünden im Widerspruch zu den Bemühungen, den weiteren Anstieg der Lohnnebenkosten zu bremsen.
Die Regierung sollte daher die Mehrbelastungen der Sozialhilfeträger und der gesetzlichen Krankenversicherung soweit wie möglich senken. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sei darauf zu achten, so der Bundesrat, dass die Mehrbelastungen bei der Sozialhilfe und Jugendhilfe möglichst vermieden werden und zudem die finanziellen Auswirkungen wie die Mehrausgaben, Einsparungen und Mindereinnahmen auf die Haushalte der Kommunen gesondert aufgeführt werden. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme liegt noch nicht vor.