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095/2001
Stand: 30.03.2001
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Länderfinanzminister legen unterschiedliche Positionen dar

Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz"/

Berlin: (hib/VOM) Die unterschiedlichen Positionen der süddeutschen Geberländer und des sogenannten "Hannoveraner Kreises" von elf Nehmerländern im Länderfinanzausgleich haben der bayerische Finanzminister Professor Kurt Faltlhauser (CSU) und sein niedersächsischer Kollege Heinrich Aller (SPD) am Freitagmorgen im Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" dargelegt. Der Ausschuss befasst sich mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs auf Grund eines Auftrags des Bundesverfassungsgerichts, ein Maßstäbegesetz zu erarbeiten, dessen Entwurf die Bundesregierung mittlerweile vorgelegt hat. Faltlhauser argumentierte, Bayern zahle über zehn Prozent seines Haushaltsvolumens in den Finanzausgleich ein. Die Geberländer wollten nicht sofort "Geld sehen", sondern ein Anreizsystem, nach dem zusätzlich in den Ländern erwirtschaftetes Steueraufkommen zu einem wesentlichen Teil in diesen Ländern verbleibt. Für ein kleines Nehmerland wie das Saarland bedeuteten 100 DM mehr an eigenem Steueraufkommen nach dem Finanzausgleich ein Minus von 12 DM. Es sei absurd, so der bayerische Minister, dass das Ausgleichssystem überproportional viel vom eigenen Steueraufkommen wegnehme. Mittelfristig solle daher ein besserer Ausgleich dadurch gelingen, dass das "eigene Geld" da bleibt, wo es erwirtschaftet werde. Faltlhauser bemängelte, dass sich der Regierungsentwurf für das Maßstäbegesetz nicht an die Bitte der Länder gehalten habe, die kommunale Finanzkraft nicht mit mehr als 50 Prozent anzusetzen, sondern sie auf 100 Prozent festgelegt habe.

Auch Aller betonte, dass der Regierungsentwurf nicht auf den Diskussionsverlauf auf Länderebene eingegangen sei. In dem Entwurf seien auch einige Anreizelemente beschrieben, ohne dass deutlich würde, wie diese umzusetzen seien. Das Reformmodell des "Hannoveraner Kreises" wolle Zielgenauigkeit und föderale Gerechtigkeit herstellen. Dem Anspruch, den Finanzausgleich zu modernisieren, werde Rechnung getragen. Die Einwohnerwertung werde differenzierter dargestellt und an den Hafenlasten der Stadtstaaten werde festgehalten. Maßvoll, aber deutlich seien in dem Modell Anreize umgesetzt worden. Die Länder müssten den Kommunen die Finanzkraft geben, damit diese ihre Pflichtaufgaben erfüllen könnten, so Aller.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_095/01
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