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106/2001
Stand: 06.04.2001
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Länder bleiben in der Frage des künftigen Finanzausgleichs gespalten

Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz"/

Berlin: (hib/VOM) Die Länder sind in der Frage, wie die Maßstäbe für die künftige Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs auszusehen haben, nach wie vor gespalten. Dies wurde am Freitagmorgen im Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" deutlich, dem der Erste Bürgermeister von Hamburg, Ortwin Runde (SPD), und der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Harald Ringstorff (SPD), Rede und Antwort standen. Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Maßstäbegesetz als Vorstufe für einen neuen Finanzausgleich soll im Bundestag noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Wie Ringstorff mitteilte, haben die Länder eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis zum 21. Juni versuchen soll, die Differenzen vornehmlich zwischen Geber- und Nehmerländern zu überwinden. Ringstorff sagte, der Bundesrat werde zu dem Entwurf der Bundesregierung für ein Maßstäbegesetz Stellung nehmen. Es sei jedoch zweifelhaft, ob diese Stellungnahme von allen 16 Ländern getragen wird. Der Schweriner Ministerpräsident zeigte sich über die Einigungschancen eher pessimistisch. Die F.D.P.-Fraktion zeigte sich besorgt, was den Zeitplan des Ausschusses und des Bundestages anbetrifft. Die erste Lesung des Regierungsentwurfs ist für den 10. Mai vorgesehen. Runde äußerte die Hoffnung, dass das Vorhaben nicht im Vermittlungsausschuss landet. Elf überwiegend norddeutsche Länder, darunter Hamburg als einziges Geberland, haben sich im so genannten "Hannoveraner Kreis" zusammengeschlossen. Die süddeutschen Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vertreten eine andere Position, das Geberland Nordrhein-Westfalen eine dritte Position.

Runde sprach sich dafür aus, zügig zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen, was sowohl den vertikalen als auch den horizontalen Finanzausgleich betrifft. Dabei dürften keine "Verletzten zurückbleiben", es dürfe also keine Gewinner und Verlierer geben. Die großen Differenzen zwischen den westdeutschen und ostdeutschen Ländern müssten jetzt angegangen werden. Hamburg habe ein Interesse daran, dass die neuen Länder nicht weiter zurückfallen. Man dürfe nicht

nur regional denken, sagte der Bürgermeister mit Blick auf andere Zahlerländer. Aus dem Ausschuss darauf angesprochen, ob die Vorgabe der Karlsruher Richter, das Maßstäbegesetz dem Finanzausgleichsgesetz vorzuschalten, sinnvoll sei, sagte Runde, dies entspreche nicht der politischen Wirklichkeit. Man müsse den Zusammenhang sehen und eine gewisse "Sicherheit vermitteln". Ebenso argumentierte Ringstorff. Man könne nicht im "Blindflug" einem Gesetz zustimmen, das die Weichenstellung für den Finanzausgleich enthält.

Während der mecklenburg-vorpommersche Ministerpräsident darauf abhob, dass die dünne Besiedlung eines Landes als Maßstab für Finanzausgleichszahlungen herangezogen werden sollte, weil sie die Bereitstellung von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen verteuere, setzte sein Hamburger Kollege den Akzent auf die Einwohnerwertung und auf die Einbeziehung der Hafenlasten. Runde kritisierte, dass der Regierungsentwurf keinen Hinweis auf die Methode enthalte, die zur Feststellung des Mehrbedarfs der Stadtstaaten führe. Dies sei nicht akzeptabel.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_106/01
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