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113/2001
Stand: 19.04.2001
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Im Bundeshaus notiert:

/Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Der Bundesregierung ist nach eigenen Angaben nicht bekannt, wie viele Wohnungen, für die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen wurde, in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten liegen. Wie die Regierung in ihrer Antwort (14/5884) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/5647) weiter erklärt, stehe es den Wohnungsunternehmen frei, welche anrechenbaren Veräußerungen sie im Einzelfall mit Blick auf eine Privatisierungsquote im Sinne des Altschuldenhilfegesetzes angeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_113/03
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