Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesregierung ist nach eigenen Angaben nicht bekannt, wie viele Wohnungen, für die Altschuldenhilfe in Anspruch genommen wurde, in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten liegen. Wie die Regierung in ihrer Antwort (14/5884) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/5647) weiter erklärt, stehe es den Wohnungsunternehmen frei, welche anrechenbaren Veräußerungen sie im Einzelfall mit Blick auf eine Privatisierungsquote im Sinne des Altschuldenhilfegesetzes angeben.