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115/2001
Stand: 23.04.2001
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Kompromiss zu EU-Reformen als "ausreichend" für Erweiterung bewertet

/Europa/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Der erzielte Gesamtkompromiss zu den institutionellen Reformen in der Europäischen Union ist aus Sicht der Bundesregierung für die geplante EU-Erweiterung "ausreichend". Eine stärkere Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen sei gleichwohl wünschenswert gewesen, erklärt die Regierung in ihrem als Unterrichtung (14/5682) vorgelegten 61. Bericht über die Integration Deutschlands in die EU. Ein wesentliches Element aus deutscher Sicht bestehe darin, dass die demokratische Legitimation von Ratsentscheidungen gestärkt werde, bei deren Zustandekommen die Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten nach der neuen Regelung stärker ins Gewicht fallen werde. Auch das demographische Gewicht Deutschlands bei der künftigen Sitzverteilung im Europäischen Parlament werde angemessen berücksichtigt. Nach Ansicht der Regierung ist es ebenso bedeutsam, dass eine Gruppe von mindestens acht besonders integrationswilligen Staaten nach dem Vertrag von Nizza eine verstärkte Zusammenarbeit mit Hilfe der gemeinsamen Institutionen der EU begründen könne, ohne dass diese wie bisher durch ein Veto daran gehindert werden könnten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_115/06
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