Im Gesundheitswesen auf Euro umstellen
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/5930) zur Umstellung auf Euro im Gesundheitswesen zum 1. Januar 2002 vorgelegt. Danach sollen die Vorschriften im Gesundheitsbereich von Deutsche Mark auf Euro im Wege der Glättung erfolgen. Zum einem soll durch Neufestsetzung im Verhältnis zwei DM zu einem Euro abgerundet werden, zum anderen soll auf volle 1, 10, 100 und 1000 Euro aufgerundet werden. Ob eine Auf- oder Abrundung vorzunehmen sei, solle bereichs- und vorschriftenspezifisch bestimmt werden. Den Angaben der Regierung zufolge entstehen in den Fällen, in denen Gebühren im Verhältnis zwei DM zu einem Euro geglättet werden, gegenüber einer centgenauen Umstellung lediglich rein rechnerisch Mindereinnahmen von circa 2,2 Prozent. Für den Bundeshaushalt, die Länder und Gemeinden sei mit nicht merklichen Mindereinnahmen zu rechnen. Durch die Aufrundung der Leistungsbeträge im Rahmen der Beihilfe entstünden schwer zu quantifizierenden Mehrkosten in der Größenordnung von voraussichtlich 1 Million DM. Weiter heißt es, durch Glättungen kämen geringfügige Mindereinnahmen auf die gesetzlichen Krankenkassen zu. In der sozialen Pflegeversicherung führe das Gesetz dagegen zu geringfügigen Mehrausgaben.