Wohnortprinzip für Gesamtvergütung der Ärzte generell einführen
Berlin: (hib/RAB) Das Wohnortprinzip für die Vereinbarung der Gesamtvergütungen der Ärzte und Zahnärzte soll im System der gesetzlichen Krankenversicherung generell eingeführt werden. In einem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf (14/5960) heißt es, die Honorarvereinbarungen sollten jeweils für die Region, in der die Versicherten wohnen, getroffen werden. Nach dem Wohnortprinzip würden die Krankenkassen in den Verhandlungen jeweils von dem Landesverband vertreten, der für das jeweilige Vertragsgebiet zuständig sei. Nach Angaben der Koalition wurde für die Ersatzkassen bereits das Wohnortprinzip eingeführt. Die Neuregelung betrifft vor allem die Betriebskrankenkassen, in geringem Umfang auch die Orts- und Innungskrankenkassen. Die Fraktionen erläutern in dem Gesetzentwurf, bisher vereinbarten die Primärkassen die Gesamtvergütungen über ihre Landesverbände jeweils mit der Kassenärztlichen Vereinigung, in deren Region die Kasse ihren Sitz habe. An diese Kassenärztliche Vereinigung werde die Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung aller Versicherten der Krankenkasse gezahlt. Dieses Verfahren sei mit einer Reihe von Problemen verbunden, die durch das in den vergangenen Jahren stark gestiegene Volumen der verteilten Vergütungen zunehmend an Bedeutung gewonnen hätten. Kritisiert wird insbesondere, dass es im Rahmen dieses Verfahren nicht zu einer leistungsgerechten Verteilung der Honorare auf die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen komme.