Patentwesen an den Hochschulen fördern
Berlin: (hib/BOB) Zur Förderung des Patentwesens an den Hochschulen hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (14/5939) vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass künftig das gesamte wissenschaftliche Personal der Hochschulen einschließlich der Fachhochschulen von einer Vorschrift des sogenannten Arbeitnehmererfindungsgesetzes profitieren soll, der zufolge dieser Personenkreis bei der Beteiligung am Verwertungserlös für eine Erfindung und beim Recht auf Widerspruch gegen die Schutzrechtsanmeldung besser gestellt werden soll. Die Bundesregierung erklärt dazu, sie teile das Ziel, den Technologietransfer zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft zu fördern. Sie werde hierzu allerdings eine eigene Gesetzesinitiative vorlegen.