Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/VOM) Die der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gehörenden Flächen im Bereich Kanzlersgrund bei Oberhof (Thüringen) werden nicht privatisiert. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (14/6015) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/5919) hervor. Die BVVG habe mit dem Freistaat Thüringen vereinbart, sie ihm durch Flächentausch zu übertragen. Nur weniger als zehn Prozent der Flächen seien als Naturschutzgebiete ausgewiesen.