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163/2001
Stand: 13.06.2001
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Arbeitszeitgesetz beschäftigungssichernd reformieren

/Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/RAB) Das Arbeitszeitgesetz soll beschäftigungssichernd reformiert werden. Zu diesem Zweck müsse eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden festgelegt werden, fordert die PDS in einem Antrag (14/6113). Diese soll auf bis zu 50 Stunden in der Woche verlängert werden können, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von vier Monaten im Durchschnitt 40 Wochenstunden nicht überschritten würden. Die tägliche Arbeitszeit solle zehn Stunden nicht überschreiten dürfen. Nach dem Willen der Parlamentarier soll ein solches Gesetz auch den rechtlichen Rahmen für Arbeitszeitkonten festlegen. Dabei komme es darauf an, Mindeststandards für die Sicherung des Anspruchs auf derartige Konten einzuführen.

Zur Erläuterung heißt es, mit etwa 2 Milliarden Überstunden habe die bezahlte Mehrarbeit im vergangenen Jahr einen Umfang erreicht, der das Entstehen neuer Arbeitsplätze behindere. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, einen beschäftigungswirksamen Überstundenabbau zu unterstützen. Die erhebliche Abweichung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von den tariflich vereinbarten Arbeitzeiten begünstige die Ausweitung der Überstunden und sozial unverträgliche Formen der Flexibilisierung. Die derzeitige gesetzliche Grenze für die Höchstarbeitszeit entspreche schon seit Jahrzehnten nicht mehr der tariflichen Realität.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_163/01
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