Bundesrat äußert Bedenken gegen Neuregelungen für Arzneimittel-Festbeträge
Berlin: (hib/RAB) Der Bundesrat hat gegen die Vorschrift, dass das Bundesministerium für Gesundheit in Ausnahmefällen für Gruppen von Arzneimitteln per Rechtsverordnung die Festbeträge neu bestimmen darf, Bedenken geäußert. In der Stellungnahme der Länderkammer zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/6408), der wortgleich mit dem Festbetrags-Anpassungsgesetz von SPD und Bündnisgrünen (14/6041) ist, heißt es weiter, dies könne zu erheblichen Mehrausgaben führen, wenn bei einer Neubestimmung von Gruppen von Arzneimitteln bestimmte Medikamente festbetragsfrei gesetzt würden. In der Vergangenheit seien solche Mehrausgaben durch die Mobilisierung von Wirtschaftlichkeitsreserven bei anderen Arzneimitteln im Rahmen der nächsten jährlichen Festbetragsanpassung kompensiert worden. Diese Anpassungen würden aber durch den vorliegenden Gesetzentwurf für 2002 und 2003 ausgesetzt, heißt es in der Stellungnahme. Eine Gegenäußerung der Bundesregierung liegt noch nicht vor.