Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung teilt nicht die Bedenken des Bundesrates gegen die Vorschrift, in Ausnahmefällen für Gruppen von Arzneimitteln per Rechtsverordnung die Festbeträge neu zu bestimmen. In der Gegenäußerung der Regierung (14/6451) zur Stellungnahme der Länderkammer zum von der Exekutive vorgelegten Festbetrags-Anpassungsgesetz (14/6408) heißt es, das Bundesministerium für Gesundheit könne Änderungen von Festbetragsgruppen erst vornehmen, wenn eine gerichtliche Entscheidung dies verlange. Damit solle verhindert werden, dass Arzneimittel "festbetragsfrei gesetzt werden".