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186/2001
Stand: 29.06.2001
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"Aktivitäten rechtsextremer Gefangener werden aufmerksam beobachtet"

/Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung nimmt nach eigenen Worten die unter anderem in einem Fernsehmagazin geäußerte Sorge über Aktivitäten rechtsextremer Inhaftierter in Justizvollzugsanstalten "ernst". Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/6484) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/6270) unter anderem zu Aktivitäten rechtsextremer Gefangener im Strafvollzug mit. Für den Strafvollzug seien zwar grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Gleichwohl beobachte auch die Bundesregierung derartige Aktivitäten sehr aufmerksam. Sie sieht nach eigenen Worten allerdings keinen Anlass für eine Initiative, die Zuständigkeit für den Strafvollzug zu ändern.

Wie es in der Antwort weiter heißt, liegen dem Bundeskriminalamt seit 1996 Meldungen über insgesamt 137 Fälle vor, in denen sich Inhaftierte strafrechtlich relevant verhalten haben. Bei den von Inhaftierten verübten Straftaten habe es sich nahezu ausschließlich um sogenannte Propagandadelikte wie das Zeigen des "Hitlergrußes" gegenüber Anstaltspersonal, Mithäftlingen und Besuchern sowie das Verwenden derartiger Kennzeichen und Symbole im (überwachten) Briefverkehr gehandelt. Darüber hinaus habe es Fälle von volksverhetzenden verbalen und schriftlichen Äußerungen sowie das Singen und Abspielen von Musik mit strafrechtlich relevanten Texten gegeben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_186/02
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